Bildung und Teilhabe
<h2>Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?</h2>
<p>Mit dem<em> Bildungs- und Teilhabepaket </em>(BuT) werden Kinder und Jugendliche bis zur Altersgrenze von 18 Jahren (für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kultuerellen Leben) gefördert und unterstützt.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.</p>
<p>Auch müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten Leistungsempfangende nach folgenden Gesetzen sein:</p>
<ol> <li>SGB II (Bürgergeld und Sozialgeld)</li> <li>SGB XII (Sozialhilfe udn Grundsicherung)</li> <li>BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag)</li> <li>AsylblG (Asylbewerberleistungsgesetz)</li> </ol><h2>Wer kann die BuT-Leistungen wo erhalten?</h2>
<ul> <li>Erhalten Sie Leistungen nach dem <strong>SGB II</strong>, gewährt Ihnen das Jobcenter Rhein-Berg die BuT Leistungen.</li> <li>Wenn Sie Leistungen nach dem <strong>SGB XII oder BKGG</strong> erhalten, wenden Sie sich an den Rheinisch-Bergischen Kreis</li> <li>Erhlaten Sie Leistungen nach dem <strong>Asylbewerberleistungsgesetz</strong>, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihrer Kommune oder die Stadt.</li> </ul><h2>Welche Leistungen beinhaltet BuT?</h2>
<p class="Infobox"><strong>Teilhabe am sozialen und kulturelle Leben</strong><br /> Bis zum 18. Lebensjahr stehen Kindern und Jugendlichen <strong>monatlich 15,00 Euro</strong> zur Verfügung, wenn sie die Teilnahme an einer Aktivität im Bereich <strong>Sport</strong>, Spiel, Kultur und Geselligkeit, <strong>Freizeiten</strong> durch eine aktuelle Anlage nachweisen.</p>
<p>Weitere Leistungen:</p>
<ul> <li>Eintägige Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten</li> <li>Ausstattung mit persönlichemm Schulbedarf</li> <li>Schülerbeförderung</li> <li>Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung </li> <li>Angemessene außerschulische Lernförderung</li> </ul>