Vorlesen

Aktuelle Nachrichten

Der Vorstand wurde im Umlaufverfahren entlastet

<p>Mit dem Bericht zur Mitgliederversammlung (Berichtsheft) hatten wir aufgrund der aktuellen Corona-Krise und der damit entfallenen Präsenzveranstaltung zur Abstimmung im Umlaufverfahren (Stichtag 22.06.2020) aufgerufen. Die erforderliche Mindestbeteiligung von 50% der stimmberechtigten Mitglieder (240) wurde erreicht, so dass die Abstimmung  der folgenden Tops nach Artikel 2 § 5 Absatz 3 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes Gültigkeit erlangt hat.</p>

<p><strong data-stringify-type="bold">TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der MV vom 23. Mai 2019</strong><br /> <strong data-stringify-type="bold">TOP 3: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019</strong><br /> <strong data-stringify-type="bold">TOP 4: Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2020</strong></p>

<p>Die Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes und der Beisitzer können aufgrund Artikel 2 § 5 Absatz 1 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes vom 27.03.2020 erst zur nächsten Mitgliederversammlung im Mai 2021 erfolgen. Bis dahin bleibt der zurzeit amtierende Vorstand im Amt.</p>

<p>Der Vorstand des Kreissportbundes bedankt sich für das Vertrauen und ganz besonders für die Beteiligung an diesem aufwendigen und bisher unüblichen Verfahren der Beschlussfassung zur Mitgliederversammlung.  </p>